Corona Test-Center Würzburg

Im Rahmen unserer Arbeitsschutzmaßnahmen bieten wir für unsere Mitarbeiter und Kundenbetriebe Corona-Schnelltests an. Diese erfolgen für Mitarbeiter am Betriebssitz und für Kunden in deren Betrieben.

Wir verwenden ausschließlich Tests, die durch das BfArM freigegeben sind.

Gesundheitsschutz geht vor.

Lassen Sie sich bitte nur testen, wenn Sie sich gut fühlen. Sollten Sie bereits typische Covid 19-Symptome (Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust, neu auftretender Husten oder sogar Atemnot ) haben, rufen Sie Ihren Hausarzt an. Außerdem steht Ihnen die Notfallnummer 116 117 zur Verfügung.

Scan für Termin im Schnelltest-Center

Schnelles Ergebnis

kurze Wartzeiten

Durchführung durch Fachpersonal

Infos zum neuen Schnelltestverfahren

Testergebnis nach 15 Minuten

Beim Antigen-Test wird der entnommene Nasen-Rachen-Abstrich auf ein Trägermedium aufgetragen und mit einer Testflüssigkeit vermischt. Diese enthält spezifische Antikörper, die mit einem Farbmolekül markiert sind. Sollte der Abstrich Coronaviren enthalten, verbinden sich die Antikörper aus dem Test mit den Antigenen. Erst wenn genug Antigen- und Antikörperverbindungen vorhanden sind, erscheint im Testfeld ein farbiger Strich.  – daher resultiert die Wartezeit von 15 Minuten.

Der Antigen-Test auf Coronaviren wird von medizinischem Personal unter sterilen Bedingungen durchgeführt.

Corona-Tests: Labore am Limit

Der bislang übliche PCR-Test auf das Virus Sars-CoV-2 kann mehrere Tage dauern, bis ein Testergebnis vorliegt. In der winterüblichen Erkältungssaison steigt die Anzahl der Erkrankungsfälle mit Symptomen wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen und Fieber. Die Labore arbeiten daher am Rande ihrer Leistungsfähigkeit. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist es wichtig, infizierte Personen frühzeitig zu erkennen, um Infektionsketten rechtzeitig zu bemerken und unterbrechen zu können. Hierzu ist der Schnelltest eine sehr hilfreiche Unterstützungsmaßnahme. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Schnelltest um eine Momentaufnahme handelt, die Ihnen für Ihre täglichen Entscheidungen eine kurzfristig verfügbare Planungssicherheit bringt.

Wie ist der Ablauf?

Klicke auf den Link www.curelia.com/medical oder scanne den QR-Code. Er führt Dich auf zu dem Terminportal.

Das Portal begleitet Dich Schritt für Schritt bis zu Deinem Termin und sendet Dir einen QR-Ticket für den Zutritt zum Testcenter.

Mitarbeiter und Kunden benutzen bitte den bekannten Login und finden dort die How To´s.

Zum Termin bitte den QR-Code mitbringen und den Ausweis.

Bitte eine viertel Stunde vorher auf Trinken, Essen oder Zähneputzen verzichten.

Das Testergebnis wird Ihnen  digital zur Verfügung gestellt.

Fragen und Antworten

zu Antigen-Schnelltests zum Nachweis von SARS-CoV-2

Antigen-Schnelltests bieten die Möglichkeit, vermehrt zu testen und schneller Infektionen zu erkennen. Die Schnelltests sollen deshalb gezielt dort eingesetzt werden, wo besonders gefährdete Menschen miteinander in Kontakt kommen oder sich größere Gruppen treffen – also in Schulen, Kitas, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit einer Behinderung sowie in Krankenhäusern. Ihr Einsatz soll verhindern, dass sich mehr und vor allem alte und kranke Mitbürgerinnen und Mitbürger mit dem Coronavirus anstecken, denn für sie ist die Gefahr von schwerwiegenden Folgen einer Infektion am größten.

Alle zurzeit auf dem Markt befindlichen Antigen-Schnelltests müssen von geschulten Personen durchgeführt werden, und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen müssen dabei berücksichtigt werden. Hierbei kommt es insbesondere auf die korrekte Durchführung des Nasen- bzw. Rachenabstrichs an, bei dem infiziertes Gewebe mit einem Abstrichtupfer aus dem Mund- oder Nasenraum entnommen wird. Wird der Abstrich fehlerhaft durchgeführt, kann das Ergebnis des Schnelltests verfälscht sein.

Antigen-Schnelltests für SARS-CoV-2 funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip wie Schwangerschaftstests. Dazu wird eine Probe von einem Nasen- oder Rachenabstrich auf einen Teststreifen gegeben. Falls das Coronavirus in der Probe vorhanden ist, reagieren die Eiweißbestandteile des Virus mit dem Teststreifen und eine Verfärbung auf dem Teststreifen wird sichtbar. Die einfachere Auswertung eines Antigentests erlaubt die Testung auch außerhalb eines Labors, z. B. in einer Pflegeeinrichtung oder in medizinischen Einrichtungen und Arztpraxen ohne Diagnostiklabor.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt eine Liste mit  Schnelltests, die beim Einsatz der Antigen-Schnelltests der Nationalen Teststrategie des Bundes nach Maßgabe der Coronavirus-Testverordnung vom 30. November 2020 erstattet werden. Liste der Hersteller. Die Liste wird anhand von Mindestkriterien und basierend auf Herstellerangaben erstellt. Diese Mindestkriterien werden vom PEI im Benehmen mit dem RKI entwickelt und im Verlauf angepasst.

Im Vergleich zur PCR ist ein Antigenschnelltest nicht so sensitiv, d.h. ein Schnelltest erkennt nicht alle mit dem Coronavirus infizierten Personen, die durch einen PCR-Test erkannt werden (falsch-negativ). Außerdem ist er nicht so spezifisch wie eine PCR, d.h. ein Antigenschnelltest kann in einigen wenigen Fällen positiv sein, obwohl eine Person nicht mit dem Coronavirus infiziert ist (falsch-positiv). Qualitativ hochwertige Schnelltests sind jene Tests, die möglichst wenig falsch-negative und wenig falsch-positive Ergebnisse liefern, d.h. solche, die eine hohe Sensitivität z.B. >90% und eine hohe Spezifität von z.B. >98% aufweisen.

In welchen Fällen präventive Schnelltests erstattet werden, ist von Seiten des Bundes in derCoronavirus-Testverordnung vom 30. November 2020 geregelt. Bestimmte Einrichtungen können nach der Verordnung Antigen-Tests selbst beschaffen, nutzen und mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen. Das sind z.B. Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen, Reha-Einrichtungen, oder Tageskliniken.

Die Länder können ergänzende Regelungen vorsehen.

Nein, PCR-Tests bleiben aufgrund ihrer hohen Verlässlichkeit weiterhin essentieller Bestandteil der Teststrategie. Antigen-Schnelltests zeigen nicht so eine hohe Verlässlichkeit auf, wie die PCR-Tests. Vor allem ist dabei zu berücksichtigen, dass ein negatives Schnelltestergebnis die Möglichkeit einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht gänzlich ausschließt. Außerdem kommt es bei Antigen-Schnelltests häufiger als bei der PCR vor, dass ein positives Ergebnis angezeigt wird, wenn die Person gar nicht infiziert ist. Deshalb sollte ein positives Antigen-Schnelltest- Ergebnis immer mittels PCR bestätigt werden.

Pflegeheime und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens müssen dem Gesundheitsamt ein Testkonzept vorlegen. Das Gesundheitsamt legt dann fest, wie viele Antigen-Tests eine Einrichtung beschaffen kann, bzw. wie viele von der Pflege- oder Krankenversicherung finanziert werden. Die Menge ist abhängig von der Zahl der Menschen, die in der Einrichtung behandelt, betreut, gepflegt oder untergebracht werden. In stationären Pflegeeinrichtungen können z. B. bis zu 30 Tests pro Monat und Bewohner beschafft werden. Die Beschaffung der Tests übernehmen die Einrichtungen selbst. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt auf der Homepage Hinweise zu Antigen-Schnelltest und führt eine Liste der erstattungsfähigen Antigen-Schnelltests. Die Tests können über die normalen Vertriebswege insbesondere über Apotheken, den Großhandel oder direkt vom Hersteller bezogen werden.

Bei dem Einsatz von Tests auf das Coronavirus ist es wichtig, dass ein Test auf SARS-CoV-2 immer zielgerichtet und anlass-bezogen erfolgt. D.h. nur wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine Person mit dem Virus infiziert ist, wie z.B. nach einem Risikokontakt oder wenn man sich in einer Region mit erhöhter 7-Tages-Inzidenz (z.B. >50/100.000 Einwohner) aufhält oder wohnt, kann ein Test bei asymptomatischen Personen sinnvoll sein.

Fühlt sich eine Person gesund und hat soziale Kontakte weitestgehend eingeschränkt, dann ist die Einhaltung der bekannten AHA+L Regeln viel wirksamer, um sich und andere vor einer Infektion zu schützen.

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